Gewalt in engen
sozialen Beziehungen trifft in Deutschland jede vierte Frau zwischen dem
16. und 65. Lebensjahr (MFSFJ, Berlin 2004). Sie reicht von der
Androhung von Gewalt bis hin zum Tötungsversuch. Die Kennzeichen
häuslicher Gewalt sind eine Kombination unterschiedlicher Formen von
Gewalt:
- seelische Gewalt (ständig abwertende
Kommentare, Verbieten von Kontakten, ständige Kontrolle etc.)
- körperliche Gewalt (stoßen, treten,
schlagen, boxen, mit Gegenständen werfen, Kopf gegen die Wand
schlagen, mit Zigaretten verbrennen etc.)
- sexualisierte Gewalt (sexuelle
Belästigung, versuchte Vergewaltigung, Vergewaltigung, sexueller
Missbrauch an Kindern etc.)
- ökonomische Gewalt (Geld verweigern
oder abnehmen, kein Kontozugang)
- Belästigung/Stalking (ständige Anrufe,
auch mitten in der Nacht, Drohbriefe, Bespitzelung und Verfolgung am
Arbeitsplatz und zu Hause etc.)
(MBFJ, Mainz 2003)
Wenn Sie sich angesprochen fühlen, rufen Sie
uns an!
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Telefon:
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0671
/ 44877 |
| montags-donnerstags |
von 9-12 und
14-16 Uhr |
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freitags |
von 9-13 Uhr |
Wir bieten Ihnen:
- telefonische Beratung, auch anonym
möglich
- persönliche Beratung in unserer
Beratungsstelle
- Aufnahme im Frauenhaus
Aufnahmen sind rund um die Uhr möglich
und werden nachts und an Wochenenden durch die Rettungsleitstelle
durchgeführt.
Wenn möglich, bringen Sie folgendes mit:
- Ausweise, Pässe für sich und die
Kinder
- Stammbuch, Geburtsurkunden
- Krankenkassenkarten,
Untersuchungshefte, Impfausweise
- Kleidung für sich und die Kinder
- Schulsachen, letztes Zeugnis,
Spielzeug
- Kontoauszüge
- Verträge, die Sie unterschrieben haben
(Kredite, Versicherungen etc.)
- letzter Bescheid ALG I, ALG II,
Kindergeld, Erziehungsgeld etc.
- Lohnsteuerkarte
- Ausbildungsabschluss,
Schulabschlusszeugnis
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