Frauenhaus Bad Kreuznach


 

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Gewalt in engen sozialen Beziehungen trifft in Deutschland jede vierte Frau zwischen dem 16. und 65. Lebensjahr (MFSFJ, Berlin 2004). Sie reicht von der Androhung von Gewalt bis hin zum Tötungsversuch. Die Kennzeichen häuslicher Gewalt sind eine Kombination unterschiedlicher Formen von Gewalt:
  • seelische Gewalt (ständig abwertende Kommentare, Verbieten von Kontakten, ständige Kontrolle etc.)
  • körperliche Gewalt (stoßen, treten, schlagen, boxen, mit Gegenständen werfen, Kopf gegen die Wand schlagen, mit Zigaretten verbrennen etc.)
  • sexualisierte Gewalt (sexuelle Belästigung, versuchte Vergewaltigung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch an Kindern etc.)
  • ökonomische Gewalt (Geld verweigern oder abnehmen, kein Kontozugang)
  • Belästigung/Stalking (ständige Anrufe, auch mitten in der Nacht, Drohbriefe, Bespitzelung und Verfolgung am Arbeitsplatz und zu Hause etc.)

(MBFJ, Mainz 2003)

Wenn Sie sich angesprochen fühlen, rufen Sie uns an!

Telefon

 0671 / 44877
montags-donnerstags  von 9-12 und 14-16 Uhr

freitags

 von 9-13 Uhr

Wir bieten Ihnen:

  • telefonische Beratung, auch anonym möglich
  • persönliche Beratung in unserer Beratungsstelle
  • Aufnahme im Frauenhaus

Aufnahmen sind rund um die Uhr möglich und werden nachts und an Wochenenden durch die Rettungsleitstelle durchgeführt.

Wenn möglich, bringen Sie folgendes mit:

  • Ausweise, Pässe für sich und die Kinder
  • Stammbuch, Geburtsurkunden
  • Krankenkassenkarten, Untersuchungshefte, Impfausweise
  • Kleidung für sich und die Kinder
  • Schulsachen, letztes Zeugnis, Spielzeug
  • Kontoauszüge
  • Verträge, die Sie unterschrieben haben (Kredite, Versicherungen etc.)
  • letzter Bescheid ALG I, ALG II, Kindergeld, Erziehungsgeld etc.
  • Lohnsteuerkarte
  • Ausbildungsabschluss, Schulabschlusszeugnis
   

ALTIAIA-WebPublishing
Ursula Minkenberg-Adam

last update: August 2008